Statuten der Die Mitte Schötz
Statuten
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Schötz und Ortsteil Ohmstal
Die Die Mitte Schötz ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Schötz.
Sie ist Mitglied der Wahlkreispartei Die Mitte Wahlkreis Willisau und
der Die Mitte Kanton Luzern.
Die Die Mitte Schötz vereinigt in Schötz und Ohmstal wohnende Personen * (siehe Fussnote), deren gemeinsames Ziel es ist, das öffentliche Leben mit demokratischen Mitteln und nach den Grundsätzen der christlichen Weltanschauung mitzugestalten.
Die Partei bekennt sich zu den Statuten, Programmen und Richtlinien der Die Mitte Schweiz, des Kantons Luzern und des Wahlkreises Willisau.
In einem Leitbild legt die Die Mitte Schötz die Zielsetzungen für ihre Tätigkeit fest. Das Leitbild wird periodisch auf seine Gültigkeit überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst.
Mitglied der Partei kann werden, wer volljährig ist und die Grundsätze und Ziele der Partei anerkennt und fördert. Eine Beitrittserklärung ist nicht erforderlich.
Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Die Mitte Schötz ist die Zugehörigkeit zu einer anderen politischen Partei oder die Mitgliedschaft in oder die Tätigkeit für Organisationen oder Gruppen, deren Ziele und Aktivitäten offenkundig den Grundsätzen der Partei Die Mitte widersprechen.
Die Parteileitung entscheidet über die Mitgliedschaft. Gegen einen Ablehnungsbeschluss kann innert 30 Tagen Rekurs an die Parteiversammlung erhoben werden. Diese entscheidet abschliessend.
Die Partei meldet die Mitglieder der Die Mitte Schweiz.
* Sämtliche in den Statuten verwendeten Formen gelten gleichermassen für beide Geschlechter
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Wegzug oder Ausschluss.
Der Austritt ist jederzeit möglich. Er ist schriftlich zu erklären.
Ein Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Statuten und Grundsätze der Partei verstösst.
Über den Ausschluss entscheidet die Parteileitung. Rekursinstanz ist die Parteiversammlung. Diese entscheidet abschliessend.
Die Mitgliedschaft erlischt auch durch Ausschluss aus der Die Mitte Kanton Luzern.
Die Die Mitte Schötz bekennt sich zum Grundsatz der freien Ämterbewerbung.
Die Publikation der freien Ämterbewerbung erfolgt im offiziellen Gemeindeorgan.
Organe der Die Mitte Schötz sind:
Die Amtszeit der Parteileitung und der Revisionsstelle beträgt vier Jahre. Die Neuwahlen erfolgen jeweils ein Jahr nach den Gemeinderatswahlen. Die Wiederwahl ist möglich.
Erfolgt eine Demission innerhalb der Amtszeit, werden Ersatzwahlen soweit notwendig für den Rest der laufenden Amtszeit vorgenommen.
Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Partei. Sie ist die Versammlung sämtlicher Mitglieder der Partei.
Die Parteiversammlung wird von der Parteileitung einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder auf Verlangen von mindestens 10 Mitgliedern, mindestens aber einmal pro Jahr.
Die Parteiversammlung wird vom Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfalle durch ein anderes Mitglied der Parteileitung.
Die Parteiversammlung ist in der Regel öffentlich. Auf Beschluss der Parteileitung oder von 1/3 der anwesenden Mitglieder kann die Parteiversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden.
Die Parteiversammlung ist für die folgenden Geschäfte zuständig:
Die Parteiversammlung fasst ihre Beschlüsse mit dem absoluten Mehr der gültigen Stimmen. Leere Stimmzettel oder Stimmenthaltung gelten als ungültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsvorsitzende mit dem Stichentscheid.
Bei Wahlen sind im ersten Wahlgang das absolute und im zweiten Wahlgang das relative Mehr der abgegebenen Stimmen massgebend.
Sind mehr als zwei Bewerber für ein Amt vorhanden, so scheidet ab dem dritten Wahlgang aus, wer am wenigsten Stimmen auf sich vereinigt.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder oder der Präsident geheime Abstimmung verlangt.
Die Parteileitung ist das Führungsorgan der Die Mitte Schötz. Sie setzt sich aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern zusammen, darunter mindestens eine der Die Mitte Schötz angehörende Vertretung des Gemeinderates.
Die Parteileitung konstituiert und organisiert sich selbst, soweit die Parteiversammlung nicht etwas anderes beschlossen hat.
Die Parteileitung weist mindestens folgende Ressorts namentlich zu:
Das Ressort Wahlen / Abstimmungen kann auch fallweise einer Projektgruppe übertragen werden.
Es steht der Parteileitung frei, verschiedene Aufgaben und wichtige Sachgeschäfte an ständige oder zeitlich befristete Arbeitsgruppen zu delegieren und weitere Parteimitglieder für die Arbeit in diesen Ressorts zu motivieren.
Die Parteileitung wird vom Präsidenten einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern, oder auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern der Parteileitung.
Die Parteileitung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie trifft ihre Entscheide mit dem einfachen Mehr.
Die Parteileitung ist für die Erledigung aller laufenden Geschäfte zuständig, insbesondere:
In dringenden Fällen handelt
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie dürfen nicht der Parteileitung angehören.
Sie prüft alle zwei Jahre die Rechnung, erstattet darüber der Parteiversammlung Bericht und stellt Antrag zu Handen der Parteiversammlung. Eine Prüfung muss jeweils vor der Neuwahl der Parteileitung erfolgen.
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Die Einnahmen der Partei bestehen aus:
Für die Verbindlichkeiten der Die Mitte Schötz haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Im Falle der Vereinsauflösung fallen das Vermögen und die Akten der Ortspartei der Die Mitte Kanton Luzern zu mit der Auflage, dasselbe treuhänderisch zu verwalten und bei Gründung einer neuen Ortspartei dieser zu übergeben.
Soweit keine anders lautenden oder weiter reichenden Bestimmungen bestehen, gelten sinngemäss die Statuten der Die Mitte Wahlkreis Willisau und der Die Mitte Kanton Luzern.
Die vorliegenden Statuten treten mit Annahme durch die Parteiversammlung in Kraft.
Sie ersetzen die Statuten der CVP Schötz vom 3. Dezember 2012
Schötz, 2. Dezember 2021
Präsident Vizepräsident
Franz Hugener Guido Iten